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Rechtsanwaltsgebühren für Beratung und Vertretung

 

Grundsätzlich richten sich die Gebühren für anwaltliche Leistungen in Deutschland nach dem Gegenstandswert und sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Höhe des Honorars ist danach im Wesentlichen von dem Interesse des Mandanten (dem Gegenstandswert) an der Tätigkeit des Rechtsanwalts abhängig und nur untergeordnet vom Umfang der Tätigkeit. Dies hat seinen Grund u. a. im Haftungsrisiko des Rechtsanwalts, welches dadurch kompensiert werden soll.

 

Ich kann Ihnen auch eine Honorarvereinbarung, pauschal oder zu einem bestimmten Stundensatz, anbieten. Die Gestaltungsmöglichkeiten einer solchen Vereinbarung sind jedoch bei gerichtlicher Vertretung beschränkt. Das Honorar des Rechtsanwalts darf abweichend von dem RVG in gerichtlichen Verfahren in der Regel nur zwischen Mandanten und Rechtsanwalt vereinbart werden, wenn es über den dort festgelegten Gebühren liegt.

 

Eine Vereinbarung von Erfolghonoraren ist nur dann möglich, wenn sie mit zahlungsunfähigen oder armen Mandanten getroffen wird, die ansonsten auf die Rechtsverfolgung verzichten würden. Besonderheiten gelten für Vertretung von Personen oder Unternehmen, die ihren Sitz im Ausland haben.

 

Die Höhe des Honorars richtet sich nach dem Umfang und der Schwierigkeit des jeweiligen Falles sowie der individuellen Bedeutung für den Mandanten und nach dem Haftungsrisiko. Üblicherweise berechne ich ein Zeithonorar zwischen 125,00 € und 175,00 € zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer pro Stunde. Dieser Rahmen wird flexibel an die jeweiligen Umstände des Falles angepasst. Bei Tätigkeiten mit relativ klar absehbarem Umfang, wie z. B. Vertragsentwürfe, bietet sich die Möglichkeit an, ein Pauschalhonorar zu vereinbaren.

 

Eine Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung ist ebenfalls möglich. Sie sollten hierfür eine Deckungsanfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung stellen, da keine Rechtsschutzversicherung jeden Beratungsbedarf und jede Art von Rechtsstreitigkeiten deckt. Auch für den Fall, dass Sie über eine Zusage der Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung verfügen, bleibt Ihnen nach den Rechtsschutzversicherungsbedingungen die freie Wahl eines Rechtsanwalts voll umfänglich erhalten. Vorschläge Ihrer Rechtsschutzversicherung bezüglich der Wahl des Rechtsanwalts sind somit allenfalls als unverbindliche Empfehlung zu verstehen.

 

Ferner gibt es seit einiger Zeit die Möglichkeit, aussichtsreiche Rechtsstreitigkeiten im Klageverfahren über einen Prozessfinanzierer vorfinanzieren zu lassen. Im Gegenzug erhält der Prozessfinanzierer dafür im Falle eines erfolgreichen Prozessausgangs einen Teil der erstrittenen Summe. Die Erstprüfung Ihres Falles durch den Prozessfinanzierer ist in aller Regel für Sie kostenfrei.