Makler- und Handelvertreterrecht
Die Anforderungen der Rechtsprechung an die Dokumentation von Auftragserteilung und Vertragsinhalt bei Makleraufträgen wachsen ständig. Ich helfe Ihnen, vor diesem Hintergrund Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen, damit Ihre wertvolle Vermittlungsleistung nicht unbezahlt bleibt.
Ihr Vertrag mit dem Geschäftsherrn über Vertragsvermittlung wurde gekündigt?
Streitigkeiten über den Abfindungsanspruch und Rückforderungen von Provisionsabschlüssen oder Bestandspflegeprovisionen sind an der Tagesordnung.
Frühzeitige Beratung hilft bei der rechtzeitigen Streibeilegung, auf der Höhe der Rechstsprechung, bevor unnütze Kosten entstehen.
Meine Kanzlei plant Handelsvertreterverträge so, dass beide Vertragsparteien an der Geschäftsausweitung Interesse haben und Streitigkeiten über Vertragsgebiet und Vertragspflichten vermieden werden.
Bitte beachten Sie, dass die Tätigkeit in Fragen des Handelsvertreterrechtes aufgrund der Vielzahl der provisionspflichtigen Geschäfte, welche bei einem Rechtsstreit aufgeführt und vorgetragen werden müssen, regelmäßig auf der Basis eines Zeithonorars erfolgt.