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Mietrecht

 

Die Beratung durch meine Kanzlei umfasst sowohl das klassische Recht der Wohn- und Gewerberaummiete, als auch die rechtliche Beurteilung von Ansprüchen aus Leasingverträgen.

 

Auch hinter der Vergabe einer Lizenz steht oftmals ein Vertrag, dessen Einzelheiten auf der Grundlage des Mietrechts zu beurteilen sind. Meine Kanzlei vermittelt zwischen den Parteien, verdeutlicht Ihren Standpunkt und unterstützt Sie bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

 

Ich entwickle für Sie Vertragswerke und individuelle Vereinbarungen für die Vergabe von Lizenzen, Vermietung von Immobilien und beweglichen Sachen wie Maschinen, Fahrzeugen und technischen Geräten.